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Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzbetrieb Zahlungsdienste

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Geschäftsbedingungen
Netzbetrieb Zahlungsdienste

1. Gegenstand dieses Vertrags

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners vor. ClickandBuy kooperiert darüber hinaus mit Kreditkartenunternehmen und Kundenkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und bei ClickandBuy realisiert sind) kann der Vertragspartner auf Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. ClickandBuy wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Auftragsformular angegebenen Karten/Systeme durchführen und entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden. Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird ClickandBuy Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

2. Leistungsumfang

2.1 Service der ClickandBuy

ClickandBuy leistet die gemäß dem Auftragsformular vereinbarten Lieferungen/Dienstleistungen. Die für die Ausführung der Lieferungen/Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Ziff. 3 werden vom Vertragspartner nach der Spezifikation von ClickandBuy zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewünschte Leistungen (z.B. Änderungen von oder Anpassungen an technische/n Anforderungen) erfolgen gegen gesonderte Berechnung. Im Übrigen gelten die sonstigen Bedingungen, die auf den Preisverzeichnissen für die bestellten Lieferungen/Dienstleistungen vermerkt sind.

2.2 Übermittlung von Informationen

ClickandBuy übermittelt, soweit im Leistungsumfang enthalten, die Informationen zur Autorisierung oder Sperrenabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Betreiberrechner bzw. den Kartenherausgeber und überträgt das Ergebnis zurück. Kreditkartenanfragen übermittelt ClickandBuy an das vom Vertragspartner genannte Kreditkartenunternehmen. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit des Betreiberrechners und des jeweiligen Autorisierungssystems ab. Für die Richtigkeit der an ClickandBuy übermittelten Daten übernimmt ClickandBuy keine Verantwortung.

2.3 Zwischenspeicherung

ClickandBuy speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen für

  • die Bearbeitung von Reklamationen,
  • die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
  • die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6).

2.4 Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss

ClickandBuy speichert die Zahlungsverkehrsdateien 120 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet ClickandBuy eine Recherchegebühr. ClickandBuy behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.

2.5 Bereitstellung und Übermittlung der Zahlungsverkehrsdatei

ClickandBuy erstellt täglich nach den Angaben des Vertragspartners gemäß Ziff. 3 eine oder mehrere Zahlungsverkehrsdateien und übermittelt diese am darauf folgenden Werktag per Datenfernübertragung an die vom Vertragspartner im Auftrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. ClickandBuy übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der erfassten Daten und für Fehler des mit diesen Daten durchgeführten Zahlungsverkehrs.

2.6 Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (betreffend Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland) Der Vertragspartner/Teilnehmer erkennt die ihm bei Auftragserteilung übergebenen Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System sowie die Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ – durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. Sind der Vertragspartner der ClickandBuy und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren).

3. Verpflichtungen des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, ClickandBuy alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet,

  •  die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben,
  • die Installation der Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen,
  • einen Ortswechsel der Geräte ClickandBuy unverzüglich und schriftlich mitzuteilen,
  • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahlnummer des Vertragspartners/Teilnehmers ClickandBuy unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen der ClickandBuy Hotline unverzüglich anzuzeigen,
  • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter ClickandBuy unverzüglich mitzuteilen,
  • bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von ClickandBuy an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen,
  • bei Installation durch ClickandBuy die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach ClickandBuy Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich ClickandBuy mitzuteilen,
  • bei Installation durch den Vertragspartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der ClickandBuy unverzüglich mitzuteilen,
  • einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen,
  • Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften und den Lastschrifteinzug unverzüglich schriftlich ClickandBuy mitzuteilen,
  • den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach Bekanntwerden ClickandBuy mitzuteilen. Einwendungen können nur innerhalb von drei Monaten nach der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden,
  • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an ClickandBuy zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch ClickandBuy abbauen und abholen zu lassen, sicherzustellen, dass nur ClickandBuy oder von ClickandBuy beauftragte Dritte das Terminal zu anderen als zu Bezahlzwecken benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen),
  • obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Vertragspartner von ClickandBuy und der Teilnehmer nicht identisch sind,
  • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Vertragspartner wird.

4. Beginn und Dauer des Vertrags

4.1 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch ClickandBuy, spätestens aber durch Inbetriebnahme der Einrichtungen durch den Vertragspartner/Teilnehmer zustande. Entsprechendes gilt für weitere Bestellungen des Vertragspartners, auch wenn diese nicht auf dem Auftragsformular erfolgen.

4.2 Kündigung des Vertrags

4.2.1 Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate ab Inbetriebnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2.2 Der Vertrag verlängert sich über die Mindest-Vertragslaufzeit hinaus um jeweils weitere zwölf Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zu den vorgesehenen Ablaufterminen gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

4.2.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

4.2.4 ClickandBuy kann, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gekommen ist oder ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen eingeleitet wurde. Für diesen Fall ist ClickandBuy berechtigt, für die verbleibende Mindest-Vertragslaufzeit

  •  im Falle einer Anmietung des Terminals 80% der vereinbarten monatlichen Mietpauschalen sowie 80% der für den Netzservice vereinbarten monatlichen Grundpauschalen (Kosten der Know-how-Überlassung) jeweils nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung
  • im Falle eines Ankaufs des Terminals 80% der für den Netzservice vereinbarten monatlichen Grundpauschalen (Kosten der Know-how-Überlassung) nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung einzufordern und dem Vertragspartner diese – im ersteren Fall neben eventuell anfallenden Kosten für einen Abbau und eine Abholung des Terminals – in Rechnung zu stellen.

4.2.5 Der Vertragspartner und ClickandBuy sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags auch dann berechtigt, wenn sich die Anforderungen der deutschen Kreditwirtschaft ändern oder andere Anforderungen und/oder öffentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit des Terminals führen (Ziff. 1 Abs. 4) und eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht möglich ist oder nicht angeboten wird.

4.2.6 Für den Fall, dass die deutsche Kreditwirtschaft den bestehenden Vertrag über die Zulassung zu ihrem electronic cash-System kündigt, hat ClickandBuy hinsichtlich der hiervon betroffenen Vertragspartner das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

4.2.7 In den vorstehenden Fällen der Ziff. 4.2.5 und Ziff. 4.2.6 findet die in Ziff.

4.2.4 niedergelegte Schadensersatzregelung keine Anwendung.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen von ClickandBuy ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen oder Preisverzeichnissen oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft. Die Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung belastet. Verbrauchsabhängige Entgelte wie Transaktionen und Autorisierungsgebühren werden spätestens bis zum 10. des folgenden Monats für den abgelaufenen Monat, alle anderen Entgelte werden spätestens zum 10. des jeweiligen Monats berechnet und im Lastschrifteinzugstext erläutert. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch ClickandBuy erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine zusätzliche Rechnung ist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten ist ClickandBuy berechtigt, dem Vertragspartner eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von EUR 5,00 zu berechnen. Darüber hinaus kann nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Terminals und eine Berechnung des weitergehenden entstandenen Schadens erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist ClickandBuy berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils EUR 5,00 zu erheben.

5.2 Beginn der Zahlungsverpflichtung

Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum von ClickandBuy), spätestens aber 10 Kalendertage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt werden kann.

5.3 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der ClickandBuy kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

5.4 Preisänderungen

Preiserhöhungen werden nach Ablauf von zehn Wochen nach schriftlicher Unterrichtung des Vertragspartners wirksam, es sei denn, der Vertragspartner kündigt den Vertrag unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung innerhalb einer Frist von acht Wochen (nach Zugang der schriftlichen Benachrichtigung) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise. Preissenkungen werden dem Vertragspartner nur mitgeteilt, wenn sie innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit wirksam werden und nicht ausschließlich für Neuverträge gelten.

6. Eigentumsvorbehalt

Beim Kauf von Geräten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen bleiben diese Eigentum von ClickandBuy bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch möglicher Saldoforderungen, die ClickandBuy im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Gewährleistung für Geräte

Für die von ClickandBuy gemäß des Bestellscheins gelieferten Geräte übernimmt ClickandBuy die Gewähr für die Mängelfreiheit für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus garantiert ClickandBuy im Rahmen der Dienstleistungen der Voll- oder Depotwartungsverträge (siehe Ziff. 8.1) auf Dauer die Funktionsfähigkeit dieser Geräte am Einsatzort. Dies gilt nicht bei Schäden an Geräten, die durch einen der in Ziff. 7.3 geregelten Sachverhalte verursacht wurden. ClickandBuy ist nicht dafür verantwortlich, die Geräte im Rahmen der Aufstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten und Programmen zu verbinden, es sei denn, die Parteien treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Regelung. Der Vertragspartner/Teilnehmer untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden und sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an ClickandBuy ab. Bei Installation durch ClickandBuy geht die Gefahr mit Abschluss der Aufstellung an den Vertragspartner/Teilnehmer über. Aus Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware bzw. des Werks zu dem vereinbarten, vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Vertragspartner keine Rechte herleiten. Haftet der Ware bei Gefahrübergang ein Mangel an, ist ClickandBuy zunächst nur zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ClickandBuy durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner kann nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von ClickandBuy in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. Etwa ersetzte Teile werden Eigentum von ClickandBuy.

7.2 Haftung der ClickandBuy

ClickandBuy haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ClickandBuy die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Weitergehende als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach Produkthaftungsrecht oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, jedenfalls jedoch auf den Betrag von EUR 100.000 pro Schadensereignis, soweit dies rechtlich zulässig ist und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. ClickandBuy haftet insbesondere nicht für

  •  Schäden, die auf ungeeignete, unsachgemäße oder sonst nach dem Vertrag nicht vorausgesetzte Verwendung, fehlerhafter Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische/elektrochemische oder elektronische Einflüsse, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Vertragspartners oder Dritter ohne vorherige Genehmigung zurückzuführen sind,
  • die Überschreitung von Terminangaben, es sei denn diese wurden von ClickandBuy als verbindlich anerkannt,
  • Zinsschäden des Vertragspartners/Teilnehmers aufgrund verspäteter Wertstellungen,
  • Netzwerk-Engpässe, -Ausfälle und -Fehlfunktionen, welche durch die Deutsche Telekom oder andere Netzwerkanbieter und deren Nebenstellenanlagen verursacht werden,
  • Ausfälle oder Behinderungen, welche durch Autorisierungssysteme verursacht werden,
  • die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, ClickandBuy hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, und der Teilnehmer hat sichergestellt, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial (z.B. durch Aufbewahrung von Belegen, Unterlagen etc. oder durch ein Back-up) mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

7.3 Haftung des Teilnehmers/Vertragspartners

Der Vertragspartner haftet ClickandBuy

  • für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die er oder die Personen, deren er sich zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben;
  • für Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige/ungeeignete Behandlung, insbesondere durch die Anschaltung von Fremdprodukten ohne Zustimmung von ClickandBuy oder Einwirkung von Drittgeräten wie z.B. elektronischen Warensicherungsanlagen, sowie die Folgen daraus, auch im Hinblick auf Reklamationen von Karteninhabern und Betreibern von Autorisierungssystemen;
  • für Schäden an überlassenen Geräten sowie den Verlust oder sonstigen Untergang überlassener Geräte, sowie jeweils den Folgen daraus, für die der Vertragspartner eine entsprechende Versicherung abzuschließen hat.

8. Wartung und Instandhaltung

8.1 Depotwartung und Vollwartung für stationäre Terminals

ClickandBuy bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der ClickandBuy zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem ClickandBuy Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht sind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit- und Materialbasis vereinbart werden.

8.2 Hotline-Service

Sofern dieser Service vereinbart wurde, stellt ClickandBuy den Vertragspartnern/Teilnehmern täglich 24 Stunden für Störungsmeldungen und die Beantwortung von Fragen einen Telefon-Service mit autorisiertem Personal zur Verfügung.

8.3 Recht zum Zutritt für den Abbau der Einrichtungen

Nach Beendigung des Vertrags ist ClickandBuy und von ClickandBuy beauftragten Dritten für den Abbau der Zutritt zu den Terminals einschließlich der sonstigen von ClickandBuy überlassenen Einrichtungen zu gewähren.

8.4 Anwählbarkeit

Voraussetzung für den Service ist, dass der Vertragspartner/Teilnehmer gewährleistet, dass das Terminal von außen direkt anwählbar ist.

8.5 Depotwartung

Bei Depotwartung hat der Vertragspartner eine Mitwirkungspflicht bei der Durchführung der Terminal-Diagnose und Störungseingrenzung. Er ist verpflichtet, defekte Geräte umgehend abzubauen und an eine von ClickandBuy benannte Depotstelle auf eigene Kosten einzusenden. ClickandBuy übernimmt die kostenlose Reparatur, sofern nichts anderes vereinbart wurde, oder den gleichwertigen Austausch der defekten Geräte und sendet diese in betriebsbereitem Zustand zu Lasten des Vertragspartners zurück. Der Vertragspartner übernimmt den Aufbau und die sachgemäße Inbetriebnahme der Geräte.

8.6 Vollwartung

Bei Vollwartung übernimmt ClickandBuy die Instandhaltung der Geräte durch Reparatur oder Austausch vor Ort am vereinbarten Standort des Terminals. Bei mobilen Terminals gilt dafür die Anschrift des Vertragspartners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Durchführung der Instandhaltungsarbeiten gewährt der Vertragspartner ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der ClickandBuy oder gegen Aufpreis nach gesonderter Vereinbarung. Anfahrtskosten aufgrund nicht funktionsfähiger Leitungsnetzanschlüsse, vertragspartnereigenen Kassen- und Kommunikations-Systemen, nicht eingehaltenen Terminvereinbarungen sowie der Service vor Ort, obwohl Depotwartung vereinbart ist, werden gesondert berechnet. ClickandBuy versucht den Austausch eines Gerätes – soweit erforderlich – innerhalb von 24 Stunden nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung, im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (8.00 – 20.00 Uhr; Montag bis Freitag) durchzuführen.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, welche der andere Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, oder die ihrem Inhalt nach als vertraulich erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Vertragspartners, welche bei der Durchführung des Vertrags bekannt werden. ClickandBuy stellt sicher, dass die von ihr für die Datenverarbeitung eingesetzten Personen das Datengeheimnis nach den Datenschutzgesetzen wahren.

9.2 Zugriffs- und Zugangssicherung

Zwischengespeicherte Daten werden von ClickandBuy zugangsgesichert. Der Zugang zur Datenverarbeitungsanlage von ClickandBuy ist mehrfach zugangsgesichert.

9.3 Anmeldung

ClickandBuy ist nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

10. Gerichtsstand; anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige sich aus diesem Vertrag ergebende Rechtsstreite ist der Sitz von ClickandBuy. Zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht von England und Wales unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts (CISG) sowie des Contracts Act 1999 (Rights of Third Parties).

11. Änderungen der AGB

ClickandBuy hat das Recht, ihre AGB insbesondere im Rahmen der Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bestimmungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder wenn eine Klausel gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, zu ändern. ClickandBuy wird den Vertragspartner über die jeweiligen Änderungen schriftlich informieren. Sollte der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung den Änderungen nicht widersprochen haben, gelten die Änderungen als vereinbart. ClickandBuy wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

12. Sonstige Bestimmungen

Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen können je nach den gemäß des Auftragsformulars geschuldeten Lieferungen/Dienstleistungen um gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für spezielle Geschäftsfelder ergänzt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NETZBETRIEB ZAHLUNGSDIENSTE (2011-06)